Burgholzer Straße - Spielstraße - Verkehrsberuhigter Bereich
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Stellungnahme des Magistrats vom 20.07.2015, ST 1044
Betreff: Burgholzer Straße - Spielstraße - Verkehrsberuhigter Bereich Der Magistrat nimmt die Anerkennung des Ortsbeirats zu den Bemühungen, die Burgholzer Straße verkehrssicherer zu gestalten, dankbar entgegen. Diese Straße ist durch die Beschilderung, insbesondere aber durch die Gestaltung der Einfahrten in die Straße und die Gestaltung des Straßenraums selbst eindeutig als verkehrsberuhigter Bereich zu erkennen. Darüber hinausgehende Maßnahmen, wie durch den Ortsbeirat gewünscht, hätten lediglich appellativen Charakter und bieten keinen zusätzlichen Schutz gegen vorsätzliche Geschwindigkeitsüberschreitungen. Nachdem auch die örtlichen Gegebenheiten in der Burgholzer Straße, diese ist recht kurz und beschreibt eine Kurve, die gerichtsbeständige Ahndung von Geschwindigkeitsverstößen nicht zulassen, bedauert der Magistrat, der vorliegenden Anregung nicht im gewünschten Sinne folgen zu können.