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Studentisches Wohnen im Wohnkomplex

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu

  1. : Mit Bescheid vom 13.04.2023 hat der Magistrat für die Liegenschaft Hausener Weg 120 eine Nutzungsänderung im
  2. Obergeschoss von einem Studentenwohnheim in eine Anlage für soziale Zwecke (Wohnheim für Flüchtlinge und Wohnungslose), sowie brandschutzrelevante Grundrissänderungen im Untergeschoss, Erdgeschoss und
  3. Obergeschoss in einem Studentenwohnheim und einer Anlage für soziale Zwecke genehmigt. Darüber hinaus gehende Planungen des Eigentümers sind dem Magistrat derzeit nicht bekannt. Zu 2.: Der Magistrat hat derzeit keine Informationen über einen eventuellen Wunsch des Eigentümers nach der Förderung von Wohnraum. Zu 3.: Der Magistrat verfügt für den Hausener Weg 120 über keine Instrumente, eine Grenze der Mietpreise für Wohnraum festzusetzen. Zu 4.: Es erfolgte keine Einbindung des Studentenwerkes.

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