Höchst: Behindertenparkplatz an der Fußgängerzone
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Zu
- bis 2a. Bei Begehungen überprüft der Magistrat die Markierungen im Stadtgebiet regelmäßig. Auch unabhängig davon wird der Magistrat die genannten Markierungen nun überprüfen und bei Bedarf erneuern. Verstöße zum Nachteil mobilitätseingeschränkter Menschen stehen im besonderen Fokus der Städtischen Verkehrspolizei. Der Außendienst wurde über die Beschwerdelage in Kenntnis gesetzt und gebeten, die genannten Örtlichkeiten verstärkt zu überwachen. Zu 2b. Nach Intention des Gesetzgebers wie auch nach ständiger Rechtsprechung gelten alle Kalendertage als Werktage, die keine Sonntage oder gesetzlichen Feiertage sind (Bundesgerichtshof, Urteil vom
- April 2005, Az.: VIII ZR 206/04). Das Zusatzzeichen erfüllt also bereits heute die Zielsetzung der Anregung.