Zusätzlichen Fußgängerüberweg in der Braubachstraße prüfen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2016, ST 1041
Betreff: Zusätzlichen Fußgängerüberweg in der Braubachstraße prüfen Nach den "Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen" dürfen Fußgängerüberwege über Straßen mit Straßenbahnen ohne eigenen Gleiskörper nicht angelegt werden. Die zuständige Landesbehörde hat im Rahmen einer früheren Anregung ausdrücklich bestätigt, dass keine Ausnahmen zulässig sind. Aufgrund des niedrigen Verkehrsaufkommens in der Braubachstraße ist ein sicheres Queren auch ohne Fußgängerüberweg möglich. Daher kann der Anregung nicht entsprochen werden.