Zusätzlichen Fußgängerüberweg in der Braubachstraße prüfen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2016, ST
1041
Betreff: Zusätzlichen
Fußgängerüberweg in der Braubachstraße prüfen Nach den "Richtlinien für die
Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen" dürfen Fußgängerüberwege über Straßen mit
Straßenbahnen ohne eigenen Gleiskörper nicht angelegt werden. Die zuständige Landesbehörde hat im
Rahmen einer früheren Anregung ausdrücklich bestätigt, dass keine Ausnahmen
zulässig sind.
Aufgrund des niedrigen
Verkehrsaufkommens in der Braubachstraße ist ein sicheres Queren auch ohne
Fußgängerüberweg möglich. Daher kann der Anregung nicht entsprochen
werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 07.06.2016, OM 195