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Niederurseler Landstraße als Anliegerstraße ausweisen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 20.07.2015, ST 1041 Betreff: Niederurseler Landstraße als Anliegerstraße ausweisen Der Anregung könnte entsprochen werden. Der Magistrat gibt jedoch zu bedenken, dass für den Erfolg einer solchen Maßnahme eine effektive Kontrolle unabdingbar ist. Die Rechtsprechung erkennt jedem motorisierten Verkehrsteilnehmer die Berechtigung dann zur Einfahrt in eine Anliegerstraße zu, wenn mit der Einfahrt ein berechtigtes Anliegen verbunden ist. Ein solches Anliegen kann mit einem Besuch, einem Einkauf oder einer Besichtigung einer zum Verkauf stehenden Liegenschaft begründet werden. Die genannten Beispiele lassen sich beliebig fortsetzen. Lediglich die reine Durchfahrt einer Anliegerstraße oder das Abstellen eines Fahrzeugs ohne weitere Absichten im Sinne der genannten Beispiele berechtigen nicht zur Einfahrt in die gesperrte Straße. Vor diesem Hintergrund gleicht eine effektive Kontrolle einer nur für den Anliegerverkehr zugelassenen Straße der Quadratur des Kreises und würde erhebliche personelle Kapazitäten der Verkehrsüberwachung binden, die damit für die Gewährleistung der Verkehrssicherheit nicht mehr zur Verfügung stehen würden. Der Magistrat hat daher Verständnis für die Überlegungen des Ortsbeirats, er hält sie aber aus den vorstehenden Erläuterungen heraus nicht für zielführend. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.04.2015, OM 4092

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