Niederurseler Landstraße als Anliegerstraße ausweisen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 20.07.2015, ST
1041
Betreff: Niederurseler
Landstraße als Anliegerstraße ausweisen Der Anregung könnte entsprochen
werden. Der Magistrat gibt jedoch zu bedenken, dass für den Erfolg einer
solchen Maßnahme eine effektive Kontrolle unabdingbar ist. Die Rechtsprechung
erkennt jedem motorisierten Verkehrsteilnehmer die Berechtigung dann zur
Einfahrt in eine Anliegerstraße zu, wenn mit der Einfahrt ein berechtigtes
Anliegen verbunden ist. Ein solches Anliegen kann mit einem Besuch, einem
Einkauf oder einer Besichtigung einer zum Verkauf stehenden Liegenschaft
begründet werden. Die genannten Beispiele lassen sich beliebig fortsetzen.
Lediglich die reine Durchfahrt einer Anliegerstraße oder das Abstellen eines
Fahrzeugs ohne weitere Absichten im Sinne der genannten Beispiele berechtigen
nicht zur Einfahrt in die gesperrte Straße. Vor diesem Hintergrund gleicht eine
effektive Kontrolle einer nur für den Anliegerverkehr zugelassenen Straße der
Quadratur des Kreises und würde erhebliche personelle Kapazitäten der
Verkehrsüberwachung binden, die damit für die Gewährleistung der
Verkehrssicherheit nicht mehr zur Verfügung stehen würden. Der Magistrat hat daher Verständnis
für die Überlegungen des Ortsbeirats, er hält sie aber aus den vorstehenden
Erläuterungen heraus nicht für zielführend. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 23.04.2015, OM 4092