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Verbesserung der Verkehrssicherheit an der Bonifatiusschule

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2018, ST 103 Betreff: Verbesserung der Verkehrssicherheit an der Bonifatiusschule Zu 1.: Die angesprochene Lichtsignalanlage wird mit einer verkehrsabhängigen Steuerung betrieben. Die Kfz-Signale an der betroffenen Fußgängerquerung stehen im Dauergrün und werden nach einer Mindestgrünzeit von 20 Sekunden auf Rot gesetzt, wenn eine Fußgängeranforderung vorliegt. Wenn eine zu Fuß gehende Person in der ersten Rotsekunde nach dem Fußgängergrün den Anforderungstaster betätigt, erhält diese daher nach maximal 30 Sekunden (20 Sekunden Mindestgrün zuzüglich Schutzzeit) Grün. Erfolgt die Anforderung während der Kfz-Grünphase, reduziert sich diese Wartezeit entsprechend der bereits verstrichenen Kfz-Grünzeit. Daher hält der Magistrat eine Änderung der vorhandenen Signalzeiten für nicht notwendig. Zu 2.: Der in der Anregung dargestellte Warnhinweis ist kein Verkehrszeichen gemäß Straßenverkehrs-Ordnung und kann deshalb nicht aufgestellt werden. Von der Anbringung eines permanent blinkenden Warnblinkers wird Abstand genommen, da die Warnwirkung erfahrungsgemäß schnell verloren geht. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.10.2017, OM 2283