Verbesserung der Verkehrssicherheit an der Bonifatiusschule
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2018, ST
103
Betreff: Verbesserung der
Verkehrssicherheit an der Bonifatiusschule Zu 1.: Die angesprochene Lichtsignalanlage wird mit einer
verkehrsabhängigen Steuerung betrieben. Die Kfz-Signale an der betroffenen
Fußgängerquerung stehen im Dauergrün und werden nach einer Mindestgrünzeit von
20 Sekunden auf Rot gesetzt, wenn eine Fußgängeranforderung vorliegt. Wenn eine
zu Fuß gehende Person in der ersten Rotsekunde nach dem Fußgängergrün den
Anforderungstaster betätigt, erhält diese daher nach maximal 30 Sekunden (20
Sekunden Mindestgrün zuzüglich Schutzzeit) Grün. Erfolgt die Anforderung
während der Kfz-Grünphase, reduziert sich diese Wartezeit entsprechend der
bereits verstrichenen Kfz-Grünzeit. Daher hält der Magistrat eine Änderung der
vorhandenen Signalzeiten für nicht notwendig. Zu 2.: Der in der Anregung dargestellte Warnhinweis ist
kein Verkehrszeichen gemäß Straßenverkehrs-Ordnung und kann deshalb nicht
aufgestellt werden. Von der
Anbringung eines permanent blinkenden Warnblinkers wird Abstand genommen,
da die Warnwirkung erfahrungsgemäß schnell verloren geht. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 23.10.2017, OM 2283