Behinderungen durch große Autotransporter an der Straßenkreuzung Elektronstraße / Mainzer Landstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2014, ST
1038
Betreff: Behinderungen
durch große Autotransporter an der Straßenkreuzung Elektronstraße / Mainzer
Landstraße Das Gelände der
Fiat-Niederlassung Rhein-Main grenzt sowohl an die Elektronstraße als auch an
die Mainzer Landstraße. Von beiden Straßen besteht eine Zufahrt in das
Firmengelände, wobei in der Elektronstraße aufgrund einer Tordurchfahrt
Autotransporter nicht in das Gelände einfahren können. Die Anlieferung der Neufahrzeuge ist
nur via Elektronstraße über einen zweiten gesonderten Zugang möglich. In der Elektronstraße ist - an Ecke
Akazienstraße - ein eingeschränktes Haltverbot (Verkehrszeichen (VZ) 286
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)) eingerichtet. In der Mainzer Landstraße besteht
hingegen ein absolutes Haltverbot (VZ 283 StVO). Bei Anlieferungen von nicht zugelassenen Kfz via
Autotransporter handelt es sich um eine Ladetätigkeit im Sinne der StVO, wobei
die nicht zugelassenen Kfz während des Ladevorgangs auch auf öffentlicher
Straße als Transportgut zu werten sind (Aktenzeichen 6 S 48/13, Landgericht
Bremen). Ladevorgänge auf der Mainzer Landstraße (wie auf dem Foto 1 der
Anregung erkennbar) sind aufgrund des absoluten Haltverbots verboten und werden
im Rahmen der Streife durch die Mitarbeiter des
Straßenverkehrsamtes-Verkehrssicherheit geahndet. Ladevorgänge auf der Elektronstraße sind hingegen
explizit durch das dortige VZ 286 gedeckt. Eine Ladetätigkeit kann dort somit
nicht untersagt werden. Mit der Geschäftsleitung des
Fiat-Autohauses fand ein Gespräch statt. Die Fahrer der Autotransporter werden
darauf hingewiesen, dass diese bei Ladevorgängen in der Elektronstraße
vollständig auf der Fahrbahn parken, so dass der Geh-/Radweg in Zukunft frei
bleibt. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 06.05.2014, OM 3079