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Blinklicht an der Weinstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

In den Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) wird gesondert darauf hingewiesen, Hilfssignale (gelbes Blinklicht) nur sparsam zu verwenden, um den Warneffekt des gelben Blinklichts nicht durch zu häufige Anwendung abzunutzen. Daher werden diese Hilfssignale nur dort eingesetzt, wo die Sicht des abbiegenden Fahrverkehrs zu den parallelverlaufenden Fußgängerfurten eingeschränkt ist oder an Fußgängerfurten, die nicht regelmäßig gleichzeitig mit dem parallelen Fahrverkehr auf Grün geschaltet werden. Bei den Abbiegern aus der Homburger Landstraße in die Weinstraße wird auf ein gelbes Blinklicht verzichtet, da sich die Fußgängerfurt nahe zur Homburger Landstraße befindet und die Sichtbeziehung zwischen den Abbiegern und den parallel zu Fuß Gehenden gut ist. Die Furt wird immer gemeinsam mit der Hauptrichtung auf Grün geschaltet. Daher kann der Anregung nicht entsprochen werden.

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