Messung von Lärmimmissionen vor dem Ausbau der Main-Weser-Bahn
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2011, ST
1035
Betreff: Messung von
Lärmimmissionen vor dem Ausbau der Main-Weser-Bahn Die Durchführung
einzelner Lärmmessungen bildet in der Regel keine valide Grundlage für die
Feststellung und Beurteilung von Immissionsgrenzwerten, da die
Umgebungsvoraussetzungen wie Windverhältnisse, Wetterbedingungen sowie die
Anzahl der vorbeifahrenden Züge ständigen Veränderungen unterliegen.
Zur Feststellung von Lärmimmissionen verlangt die
Verkehrslärmschutzverordnung (16. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz
- 16. BImSchV) daher die Anwendung einer Berechungsmethodik, die alle
wesentlichen Faktoren (z.B. Zuglängen, Anzahl der Züge und räumliche
Gegebenheiten) im Sinne der Erreichung eines repräsentativen Ergebnisses
berücksichtigt.
Vor diesem Hintergrund sieht der
Magistrat von der Durchführung von Lärmmessungen ab. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 30.05.2011, OM 85