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Messung von Lärmimmissionen vor dem Ausbau der Main-Weser-Bahn

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2011, ST 1035 Betreff: Messung von Lärmimmissionen vor dem Ausbau der Main-Weser-Bahn Die Durchführung einzelner Lärmmessungen bildet in der Regel keine valide Grundlage für die Feststellung und Beurteilung von Immissionsgrenzwerten, da die Umgebungsvoraussetzungen wie Windverhältnisse, Wetterbedingungen sowie die Anzahl der vorbeifahrenden Züge ständigen Veränderungen unterliegen. Zur Feststellung von Lärmimmissionen verlangt die Verkehrslärmschutzverordnung (16. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz - 16. BImSchV) daher die Anwendung einer Berechungsmethodik, die alle wesentlichen Faktoren (z.B. Zuglängen, Anzahl der Züge und räumliche Gegebenheiten) im Sinne der Erreichung eines repräsentativen Ergebnisses berücksichtigt. Vor diesem Hintergrund sieht der Magistrat von der Durchführung von Lärmmessungen ab. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.05.2011, OM 85

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