Kundenparkplätze im Ortsbezirk umgestalten
Stellungnahme des Magistrats
Maßnahmen zur Entsiegelung von Asphaltflächen können zur Reduzierung des oberflächlichen Abflusses und zur Förderung der örtlichen Grundwasserneubildung beitragen. Im Bereich von PKW-Parkplätzen mit häufigem Fahrzeugwechsel (z.B. bei Lebensmittelmärkten) sind jedoch, gemäß dem einschlägigen technischen Regelwerk, wasserdurchlässige Beläge zum Schutz des Bodens und des Grundwassers nicht zulässig. Aus Sicht der Lebensmittelmärkte, deren Grundstücksfläche sich im Eigentum befindet, wäre eine komplette Neuanlage zur Oberflächenentwässerung mit sehr hohen Kosten verbunden sowie einer mehrwöchigen Schließung des Filialbetriebs. Eine Nahversorgung für die Bürger:innen vor Ort wäre in dem Zeitraum nicht mehr gewährleistet. Eine substanzielle Verbesserung der Situation wäre nur im Rahmen einer generellen Neukonzeption des gesamten Standorts vorstellbar. Für die Betreiber:in von Lebensmittelmärkten, die nicht Eigentümer:in, sondern Mieter:in der Grundstücksfläche sind, entfallen die Zuständigkeiten. In diesem Zusammenhang möchte der Magistrat darauf hinweisen, dass man nicht dazu ermächtigt ist, mit Wirtschaftsunternehmen zu vereinbaren, wie die im Eigentum befindlichen Parkplätze zu gestalten sind.