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Zebrastreifen an der Kita Herz Jesu in Eckenheim

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die Errichtung von Fußgängerüberwegen wird durch die Vorschriften der "Richtlinie für die Errichtung von Fußgängerüberwegen von 2001" (R-FGÜ 2001) geregelt. Demgemäß ist die Errichtung in Tempo 30-Zonen in der Regel entbehrlich. Die genannte Kita und die zu ihr führenden Straßen befinden sich in einer Tempo 30-Zone. Ein Fußgängerüberweg kann ausnahmsweise errichtet werden, wenn im Bereich eines Schulweges, welcher die Straße kreuzt, die entsprechenden Verkehrszahlen gemäß der Richtlinie vorliegen. Die Verkehrszahlen wurden am 18. November 2021 erhoben. In dem Zeitraum von 6 Uhr bis 18 Uhr (Messzeit 12:00 h) passierten nur 128 Kfz und 94 Fußgänger_innen den Bereich. Die notwendigen Verkehrszahlen werden bei weitem nicht erreicht, um einen Fußgängerüberweg zu errichten (notwendig sind pro Stunde mindestens 50 Fußgänger_innen beziehungsweise 200 Fahrzeuge). Um jedoch die Sicherheit vor allem der Kinder aus der Kita Herz Jesu zu erhöhen, wird in der Kurve der Barchfeldstraße zur Kurzröderstraße eine Sperrfläche mit Fahrradbügeln errichtet. Damit lässt sich das Parken unterbinden und die Sicht auf querende Fußgänger_innen verbessern.

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