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Umwandlung der Töplitzstraße in eine Einbahnstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

In dem Zeitraum vom 22.11.2019 bis 06.12.2019 wurde in der Töplitzstraße eine Via-Count-Messung durchgeführt. Dabei wurden die Fahrzeugbewegungen von der Ludwig-Rehn-Straße kommend in Fahrtrichtung Vogelweidstraße erfasst. Das Ergebnis der Messung zeigt keine übermäßig starke Verkehrsbelastung auf, die die Einrichtung einer Einbahnstraße von der Vogelweidstraße in Fahrtrichtung Ludwig-Rehn-Straße rechtfertigen würde. In der Stellungnahme des Magistrats vom 01.07.2019 (ST 1232) wurde bereits darauf hingewiesen, dass es durch die Einrichtung der gewünschten Einbahnstraßenführung zu Umwegfahrten des Anlieger- und Durchgangsverkehrs und somit zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen in den Nachbarstraßen kommt. Hinsichtlich den gemessenen Geschwindigkeiten der Fahrzeuge ist festzustellen, dass im gesamten Messbereich nur minimale Übertretungen der Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h festzustellen waren, die fast alle im Verwarnungsgeldbereich lagen. Der vorhandene Fahrbahnquerschnitt und das beidseitige Parken führen in der Töplitzstraße dazu, dass die verbleibenden Fahrgasse das Ausweichen der Kraftfahrzeugführenden im Begegnungsverkehr an vorhandenen Zufahrten unumgänglich macht. Dies und das vorhandene Kopfsteinpflaster führen zu einer Geschwindigkeitsreduzierung. Mit der Einrichtung einer Einbahnstraßenführung wird das gefahrene Geschwindigkeitsniveau eher ansteigen. Aus vorgenannten Gründen kann der Anregung nicht entsprochen werden.