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Verbesserung der Verkehrssicherheit an der Kreuzung Steinhausenstraße/Dielmannstraße/Bornemannstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die Kreuzung Steinhausenstraße/ Dielmannstraße/ Bornemannstraße befindet sich in einer Tempo 30 Zone, beschildert mit Verkehrszeichen 274 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Hier sind Fußgängerüberwege (FGÜ) laut Rechtslage entbehrlich. Da der angeregte FGÜ auf einem Schulweg liegt, wird eine Einrichtung dennoch geprüft. FGÜ können nach Erreichen einer Mindestmenge an Fahrzeugen und Fußgängeraufkommen eingerichtet werden, hierfür wird vor den Sommerferien eine Verkehrszählung vorgenommen. Nach erfolgter Zählung wird der Ortsbeirat kontaktiert.

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