(Fuß-) Weg zwischen Görlitzer Straße und Urseler Weg als Fußweg ausschildern
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Stellungnahme des Magistrats vom 06.06.2017, ST 1033
Betreff: (Fuß-) Weg zwischen Görlitzer Straße und Urseler Weg als Fußweg ausschildern Der genannte Weg ist für die gemeinsame Nutzung von zu Fuß Gehenden und Rad Fahrenden geeignet. Gemäß § 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) hat sich jeder Verkehrsteilnehmende so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. Eine Beschilderung des Weges würde eine Beschilderung aller weiteren Stichwege nach sich ziehen. Die Überwachung der Einhaltung des Verkehrszeichens 239 StVO "Gehweg" wäre ebenfalls nicht gesichert. Der Anregung wird aus vorgenannten Gründen nicht entsprochen.