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Haltezonen vor Kinderzentren

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Anregung wird dahingehend entsprochen, dass vor dem Kinderzentrum (KIZ) 35 in der Straße "An den Röthen" vor Hausnummer 28 ein allgemeiner Behindertenparkplatz mit dem zeitlichen Zusatz "Mo-Fr, 7h-17h" eingerichtet wird. Im unmittelbaren Bereich des KIZ 126 in der Rendeler Straße 9-11 befindet sich bereits vor Hausnummer 13 ein allgemeiner Behindertenparkplatz mit der zeitlichen Einschränkung "Mo-Fr 7:30h - 17h". Entsprechend der Anregung wird der zeitliche Zusatz auf "Mo-Fr, 7h - 17h" geändert.

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