Änderung der Sperrung auf der Eysseneckstraße
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat gibt zu bedenken, dass mit der Verlegung der Sperre in Höhe der Einmündung Stettenstraße ein abschnittsweiser Zweirichtungsverkehr in der Eysseneckstraße eingeführt werden muss, um die Liegenschaften in diesem Bereich erschließen zu können. Dies zieht den Wegfall einer Reihe von Stellplätzen nach sich. Der Parkdruck in diesem Quartier ist trotz des bestehenden Bewohnerparkens jedoch sehr hoch. Außerdem würde durch die Verlegung der Sperre eine abschnittsweise Sackgasse ohne Wendemöglichkeit entstehen. Dies ist aus Gründen der Verkehrssicherheit suboptimal. Der genaue Standort der Sperre (nördlich oder südlich der Stettenstraße) wäre noch zu benennen, da dies aus der Anregung nicht eindeutig hervorgeht. Gegebenenfalls wären Drehungen der Verkehrsführung im Bereich der Grünfläche/Mittelstreifens der Eysseneckstraße notwendig. Daher steht der Magistrat der Anregung kritisch gegenüber, schlägt aber einen gemeinsamen Ortstermin vor.