Blumenkübel gegenüber der Tiefgaragenausfahrt des Gebäudes In der Römerstadt 3 und 5
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2019, ST 1030
Betreff: Blumenkübel gegenüber der Tiefgaragenausfahrt des Gebäudes In der Römerstadt 3 und 5 Der Magistrat befürwortet die Anregung des Ortsbeirats. Die Liegenschaftseigentümer dürfen gegenüber der Tiefgaragenausfahrt des Gebäudes In der Römerstadt 3 und 5 ausnahmsweise Blumenkübel aufstellen. Allerdings unter dem Vorbehalt, dass die Genehmigung jederzeit widerrufen werden kann.