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Blumenkübel gegenüber der Tiefgaragenausfahrt des Gebäudes In der Römerstadt 3 und 5

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2019, ST 1030

Betreff: Blumenkübel gegenüber der Tiefgaragenausfahrt des Gebäudes In der Römerstadt 3 und 5 Der Magistrat befürwortet die Anregung des Ortsbeirats. Die Liegenschaftseigentümer dürfen gegenüber der Tiefgaragenausfahrt des Gebäudes In der Römerstadt 3 und 5 ausnahmsweise Blumenkübel aufstellen. Allerdings unter dem Vorbehalt, dass die Genehmigung jederzeit widerrufen werden kann.

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