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Blumenkübel gegenüber der Tiefgaragenausfahrt des Gebäudes In der Römerstadt 3 und 5

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2019, ST 1030 Betreff: Blumenkübel gegenüber der Tiefgaragenausfahrt des Gebäudes In der Römerstadt 3 und 5 Der Magistrat befürwortet die Anregung des Ortsbeirats. Die Liegenschaftseigentümer dürfen gegenüber der Tiefgaragenausfahrt des Gebäudes In der Römerstadt 3 und 5 ausnahmsweise Blumenkübel aufstellen. Allerdings unter dem Vorbehalt, dass die Genehmigung jederzeit widerrufen werden kann. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.02.2019, OM 4326

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