Blumenkübel gegenüber der Tiefgaragenausfahrt des Gebäudes In der Römerstadt 3 und 5
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 27.05.2019, ST 1030 Betreff: Blumenkübel gegenüber der
Tiefgaragenausfahrt des Gebäudes In der Römerstadt 3 und 5
Der
Magistrat befürwortet die Anregung des Ortsbeirats. Die Liegenschaftseigentümer
dürfen gegenüber der Tiefgaragenausfahrt des Gebäudes In der Römerstadt 3 und 5
ausnahmsweise Blumenkübel aufstellen. Allerdings unter dem Vorbehalt, dass die
Genehmigung jederzeit widerrufen werden kann. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 21.02.2019, OM 4326