Sperrmüllablagerungen am Rottweiler Platz beseitigen
Stellungnahme des Magistrats
Ordnungsrechtlicher Aspekt Aufgrund der Müllsituation wurde bereits im Juni 2020 die Erhöhung der Bußgelder für Müllsünderinnen und Müllsünder beschlossen. Die Stadtpolizei hat es sich zur Aufgabe gemacht Müllvergehen entsprechend zu verfolgen und zu sanktionieren. Eine im Ordnungsamt angesiedelte Sondereinheit (Task-Force-Umwelt) wurde gegründet, die u.a. eine spürbare Verhaltensänderung der Bürgerinnen und Bürger bewirken soll. Folglich werden auch Problembereiche im Gutleutviertel stichprobenartig kontrolliert. Eine tägliche, permanente Überwachung bzw. die Errichtung eines abfallpolizeilichen Ermittlungsschwerpunktes ist aus personellen Gründen nicht möglich. Sofern konkrete Beschwerden aus der Bevölkerung zu wilden Ablagerungen eingehen, wird diesen jedoch ausnahmslos nachgegangen. Sofern eine Verursacherin oder ein Verursacher festgestellt werden kann, wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Das Herausstellen von Sperrmüll ohne Termin bzw. das zu frühe Herausstellen ist eine Ordnungswidrigkeit nach der Abfallsatzung der Stadt Frankfurt am Main. Die Höchstgeldbuße beträgt bei vorsätzlichem Handeln gemäß § 24 Abs. 2 Abfallsatzung 1.000,00 Euro. Bei Bereitstellungen von Sperrmüll ohne Termin wird bereits eine Regelgeldbuße in Höhe von 250,00 Euro für den ersten angefangenen Kubikmeter verhängt. Hinweis: Für ordnungsrechtlich relevante Meldungen steht das Sicherheitstelefon des Ordnungsamtes zur Verfügung: 069 212-44044. Reinigung und Entsorgung Die satzungsgemäße Reinigung erfolgt im Rahmen der Reinigungsklasse II zweimal wöchentlich, d.h. immer montags und mittwochs. Dabei werden lediglich Kleinteile aufgenommen, bei erheblichen Ablagerungen werden die Stellen durch die sog. Mobile Schnellreinigung angefahren oder in die Sperrmüllabholung eingebucht. Aufgrund der Corona-Situation kam es dabei teilweise zu leichten Verzögerungen über die übliche Wartezeit hinaus, insofern zogen Anhäufungen zusätzliche Verunreinigungen an. Die ABG geht gegen Sperrmüllablagerungen auf den eigenen Grundstücken vor.