Fechenheimer Rampe der Carl-Ulrich-Brücke
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 27.05.2019, ST 1029 Betreff: Fechenheimer Rampe der
Carl-Ulrich-Brücke Der Magistrat verweist auf seine
Stellungnahme ST 1334/2018 zur EA 58: "Die Nordrampe zur Carl-Ulrich-Brücke befindet sich
außerhalb der Ortsdurchfahrtsgrenzen der Landesstraße L 3001 und daher in der
Baulast des Landes Hessen. Der vom Ortsbeirat vorgeschlagene Ausbau der Rampe
wurde bereits mehrfach thematisiert. Die angrenzenden Flächen liegen allerdings
im Frankfurter Grüngürtel und sind daher als Landschaftsschutzgebiet
ausgewiesen. Daher ist der Handlungsspielraum auf beiden Seiten der Straße
stark eingeschränkt." Dieser Sachstand ist weiterhin gültig. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Etatanregung vom
03.12.2018, EA 288