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Fechenheimer Rampe der Carl-Ulrich-Brücke

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2019, ST 1029 Betreff: Fechenheimer Rampe der Carl-Ulrich-Brücke Der Magistrat verweist auf seine Stellungnahme ST 1334/2018 zur EA 58: "Die Nordrampe zur Carl-Ulrich-Brücke befindet sich außerhalb der Ortsdurchfahrtsgrenzen der Landesstraße L 3001 und daher in der Baulast des Landes Hessen. Der vom Ortsbeirat vorgeschlagene Ausbau der Rampe wurde bereits mehrfach thematisiert. Die angrenzenden Flächen liegen allerdings im Frankfurter Grüngürtel und sind daher als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Daher ist der Handlungsspielraum auf beiden Seiten der Straße stark eingeschränkt." Dieser Sachstand ist weiterhin gültig. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 03.12.2018, EA 288