Sindlingen: Meisterpark und Villa Meister
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Zu Ziffer
- : Bisher fanden im Rahmen einer Bauberatung lediglich Gespräche statt. Anträge wurden bislang nicht eingereicht. Zu Ziffern 2. und 5.: Die Wohnfläche der geplanten Neubauten wird deutlich unter der nach der Seveso-III-Richtlinie relevanten Beachtungsschwelle von 5000 m2 liegen. Insoweit ist die Seveso-III-Richtlinie hier nicht anzuwenden. Zu Ziffer 3.: Solche Verträge gibt es bisher nicht. Es wurde lediglich ein erstes Gespräch geführt. Zu Ziffer 4.: Ein Bebauungsplanverfahren ist weder erforderlich noch geplant. Zu Ziffer 6.: Der Regionale Flächennutzungsplan sieht an dieser Stelle "Grünfläche und Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen" vor. Außerdem liegt der Park im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung E
- Der Meisterpark und seine Gebäude sind als Kulturdenkmal/Gartendenkmal geschützt. Zu Ziffer 7.: Eine gewerbliche Nutzung ist nicht vorgesehen. Zulässig wären jedoch etwa die der Versorgung des Gebiets dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe und Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke. Zu Ziffer 8.: In den Bestandsgebäuden sind eine Wohnnutzung und Abstellräume vorgesehen. Zu Ziffer 9.: Der Magistrat setzt sich dafür ein, dass der Park öffentlich zugänglich bleibt. Dies setzt ein denkmalgerechtes Nutzungskonzept voraus. Zu Ziffer 10.: Der Reiterverein Sindlingen e.V. muss die von ihm seit der Gründung im Jahr 1925 genutzte Reitanlage im historischen Meisterpark in Frankfurt Sindlingen verlassen und wird nach Okriftel umziehen. In einer Vereinbarung zwischen dem Verein und dem Magistrat wird geregelt, dass der Reiterverein Sindlingen e.V. auch nach dem Umzug nach Okriftel auf Antrag einen Zuschuss zu den anfallenden Pachtkosten sowie eine jährliche Pauschalzuwendung für Frankfurter Schüler und Jugendliche auf der Grundlage der Förderrichtlinien der Stadt Frankfurt am Main erhält. Zu Ziffer 11.: Ob eine entsprechende Vorstellung des Projekts in der Öffentlichkeit erfolgt, liegt in der Entscheidung des Bauherrn. Der Magistrat wird dies einfordern und unterstützen.