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Zebrastreifen dringend für die Schulwegsicherung der Grundschule Europaviertel benötigt - auch in einer Tempo-30-Zone muss die Stadt die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler gewährleisten

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Wie bereits im Bericht des Magistrats vom 6. März 2020, B 124, dargelegt, sind Fußgängerüberwege in Tempo-30-Zonen nach den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ) in der Regel nicht anzulegen. Um die Geschwindigkeit im Bereich der Kreuzung zu reduzieren und Fahrzeugführende für den Einmündungsbereich zu sensibilisieren, wurde dieser baulich erhöht ausgeführt. An den vom Ortsbeirat beabsichtigten Stellen lassen sich keine Fußgängerüberwege angelegen, weil die umliegenden Baustellen die Sicht für die zu Fuß Gehenden zu stark einschränken. Durch die Markierung der Fußgängerüberwege würde den zu Fuß Gehenden eine Sicherheit suggeriert, die tatsächlich nicht vorhanden ist. Der Magistrat will unbedingt vermeiden, dass das Unfallrisiko ansteigt. Der Magistrat empfiehlt deshalb den Einsatz von Schüler- oder Alterslotsen an problematischen Stellen im weiteren Verlauf der Schulwege. Sofern sich dieser Vorschlag nicht realisieren lässt, strebt der Magistrat eine Schließung des Durchgangs der Niedernhausener Straße an.