Konstablerwache ist kein Busparkplatz - schon gar nicht im Bereich unmittelbar vor einer Fußgängerampel Vorlagentyp: ST Magistrat Erstellt: 25.05.2020 Aktualisiert: 26.05.2020 Stellungnahme des Magistrats Der Anregung wird entsprochen. Verknüpfte Vorlagen Verweisen auf diese Vorlage OM_5882_2020 Konstablerwache ist kein Busparkplatz - schon gar nicht im Bereich unmittelbar vor einer Fußgängerampel Aktuelle Vorlage ST_1026_2020 Konstablerwache ist kein Busparkplatz - schon gar nicht im Bereich unmittelbar vor einer Fußgängerampel Diese Vorlage verweist auf OM_5882_2020 Konstablerwache ist kein Busparkplatz - schon gar nicht im Bereich unmittelbar vor einer Fußgängerampel Weitere Verweise (2. Ordnung) OF_1217-1_2020 Konstablerwache ist kein Busparkplatz - schon gar nicht im Bereich unmittelbar vor einer Fußgängerampel