Kauf des Parkplatzes westlich neben dem Hessen-Center und Bau eines Park-and-ride-Parkhauses
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2018, ST
1026
Betreff: Kauf des
Parkplatzes westlich neben dem Hessen-Center und Bau eines
Park-and-ride-Parkhauses Der Magistrat hält die Erweiterung
des P+R-Angebots im Umfeld der Anschlussstelle Borsigallee grundsätzlich für
sinnvoll. Das Augenmerk hierfür liegt vorrangig auf den Flächen südwestlich des
bestehenden P+R-Hauses, die im Bebauungsplan 677 "Borsigallee/P+R-Anlage"
bereits für diesen Zweck gesichert wurden und sich in städtischem Eigentum
befinden. Die tatsächliche Erweiterungsmöglichkeit des P+R-Angebots an dieser
Stelle steht jedoch in einem inhaltlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der
Realisierung des Riederwaldtunnels. Das Vorkaufsrecht der Gemeinde nach Baugesetzbuch
(BauGB) ist an Voraussetzungen gebunden, die für die Flächen des westlichen
Parkplatzes des Hessen-Centers nicht gegeben sind. Damit hat die Stadt
Frankfurt a.M. bei einem Verkauf dieses Grundstücks kein gesetzliches
Vorkaufsrecht. Im Rahmen der beschlossenen Fortschreibung des P+R-Konzepts
Frankfurt a.M. wird der Magistrat prüfen, ob der westliche Parkplatz alternativ
oder additiv zu den o.g. Erweiterungsflächen für eine P+R-Nutzung geeignet ist
und für diesen Zweck erworben werden kann. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 20.02.2018, OM 2789