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Kauf des Parkplatzes westlich neben dem Hessen-Center und Bau eines Park-and-ride-Parkhauses

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2018, ST 1026 Betreff: Kauf des Parkplatzes westlich neben dem Hessen-Center und Bau eines Park-and-ride-Parkhauses Der Magistrat hält die Erweiterung des P+R-Angebots im Umfeld der Anschlussstelle Borsigallee grundsätzlich für sinnvoll. Das Augenmerk hierfür liegt vorrangig auf den Flächen südwestlich des bestehenden P+R-Hauses, die im Bebauungsplan 677 "Borsigallee/P+R-Anlage" bereits für diesen Zweck gesichert wurden und sich in städtischem Eigentum befinden. Die tatsächliche Erweiterungsmöglichkeit des P+R-Angebots an dieser Stelle steht jedoch in einem inhaltlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der Realisierung des Riederwaldtunnels. Das Vorkaufsrecht der Gemeinde nach Baugesetzbuch (BauGB) ist an Voraussetzungen gebunden, die für die Flächen des westlichen Parkplatzes des Hessen-Centers nicht gegeben sind. Damit hat die Stadt Frankfurt a.M. bei einem Verkauf dieses Grundstücks kein gesetzliches Vorkaufsrecht. Im Rahmen der beschlossenen Fortschreibung des P+R-Konzepts Frankfurt a.M. wird der Magistrat prüfen, ob der westliche Parkplatz alternativ oder additiv zu den o.g. Erweiterungsflächen für eine P+R-Nutzung geeignet ist und für diesen Zweck erworben werden kann. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.02.2018, OM 2789

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