Lärmschutz für das Rebstockviertel
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2018, ST
1025
Betreff: Lärmschutz für das
Rebstockviertel Der Magistrat hat die Anregung zur
Prüfung an Hessen Mobil weitergeleitet. Vor Abschluss der Prüfung muss seitens Hessen
Mobil zuerst eine Lärmberechnung durchgeführt werden. Ein verbindlicher
Zeitpunkt zum Abschluss der Prüfung kann daher noch nicht genannt werden.
Sobald die Überprüfung der Anregung abgeschlossen
ist und das Ergebnis vorliegt, wird der Magistrat den Ortsbeirat informieren.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 12.03.2018, OM 2831