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Lärmschutz für das Rebstockviertel

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2018, ST 1025

Betreff: Lärmschutz für das Rebstockviertel Der Magistrat hat die Anregung zur Prüfung an Hessen Mobil weitergeleitet. Vor Abschluss der Prüfung muss seitens Hessen Mobil zuerst eine Lärmberechnung durchgeführt werden. Ein verbindlicher Zeitpunkt zum Abschluss der Prüfung kann daher noch nicht genannt werden. Sobald die Überprüfung der Anregung abgeschlossen ist und das Ergebnis vorliegt, wird der Magistrat den Ortsbeirat informieren.