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Parkmarkierungen Annastraße/Lichtensteinstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu 1.: Die Parkwinkel werden im Zuge des Rückbaus der Grundstückszufahrt entfernt. Zu 2.: Nach Prüfung der örtlichen Gegebenheiten wird im Bereich der Lichtensteinstraße die Grenzmarkierung (Verkehrszeichen (VZ) 299 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)) entfernt, da hier keine gesiegelte Feuerwehrzufahrt vorhanden ist. Um die Einfahrten zu schützen, wird im Bereich der nicht abgesenkten Bordsteine eine Sperrflächenmarkierung (VZ 298 StVO) aufgebracht. Diese lässt sich bei Bedarf nachträglich mit rotweißen Pollern absichern. Mit diesen Maßnahmen wird den Verkehrsteilnehmenden nicht mehr suggeriert, dass im Anschluss an die momentan vorhandene Markierung in Höhe der taktilen Streifen geparkt werden darf. Um den Beginn des Parkens deutlich zu machen, wird direkt im Anschluss an die taktilen Streifen eine Parkwinkelmarkierung auf der Fahrbahn aufgebracht.

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