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Überprüfung der Planung eines Jugendzentrums im Bebauungsplan Nr. 377 - Leuchte in Bergen-Enkheim

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2015, ST 1023 Betreff: Überprüfung der Planung eines Jugendzentrums im Bebauungsplan Nr. 377 - Leuchte in Bergen-Enkheim Zu Frage 1: Seit 1998 ist im Bebauungsplan eine gemeinsame Gemeinbedarfsfläche für den Bau einer Kindertagesstätte und eines Jugendhauses ausgewiesen. Die Umsetzung des Bebauungsplans wurde aber seither immer wieder verschoben. Aufgrund der offenen Situation wurde auf dem Berger Marktplatz inzwischen ein Jugendhaus durch die Stadt Frankfurt am Main realisiert. Auf den Bau eines Jugendhauses auf der ausgewiesenen Gemeinbedarfsfläche im Bebauungsplan Nr. 377 wurde folgerichtig verzichtet, auch um für den priorisierten Ausbau der Kindertagesbetreuung ausreichend Fläche einplanen zu können. Zu Frage 2: Auf dem Grundstück ist der Bau einer 6-gruppigen Kindertagesstätte geplant, hierfür wird das komplette Grundstück benötigt. Zu Frage 3: Den Antworten zu den Punkten 1 und 2 folgend sieht der Magistrat keinen Änderungsbedarf. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 10.03.2015, OA 614

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