Überprüfung der Planung eines Jugendzentrums im Bebauungsplan Nr. 377 - Leuchte in Bergen-Enkheim
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2015, ST
1023
Betreff: Überprüfung der
Planung eines Jugendzentrums im Bebauungsplan Nr. 377 - Leuchte in
Bergen-Enkheim Zu Frage 1: Seit 1998 ist im Bebauungsplan eine
gemeinsame Gemeinbedarfsfläche für den Bau einer Kindertagesstätte und eines
Jugendhauses ausgewiesen. Die Umsetzung des Bebauungsplans wurde aber seither
immer wieder verschoben. Aufgrund der offenen Situation wurde auf dem Berger
Marktplatz inzwischen ein Jugendhaus durch die Stadt Frankfurt am Main
realisiert. Auf den Bau eines Jugendhauses auf der ausgewiesenen
Gemeinbedarfsfläche im Bebauungsplan Nr. 377 wurde folgerichtig verzichtet,
auch um für den priorisierten Ausbau der Kindertagesbetreuung ausreichend
Fläche einplanen zu können. Zu Frage 2: Auf dem Grundstück ist der Bau einer 6-gruppigen
Kindertagesstätte geplant, hierfür wird das komplette Grundstück benötigt.
Zu Frage 3: Den Antworten zu den Punkten 1 und 2 folgend sieht
der Magistrat keinen Änderungsbedarf. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
10.03.2015, OA 614