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Zu schnelles Fahren (Rasen) auf der Hügelstraße und in der Reinhardstraße sowie Missachtung von Rotlichtphasen an der Kreuzung Hügelstraße / Grafenstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.07.2012, ST 1023 Betreff: Zu schnelles Fahren (Rasen) auf der Hügelstraße und in der Reinhardstraße sowie Missachtung von Rotlichtphasen an der Kreuzung Hügelstraße / Grafenstraße Die in der Anregung wiedergegebenen Wahrnehmungen bezüglich der beobachteten Geschwindigkeitsübertretungen werden durch die Messergebnisse nicht bestätigt. So liegt die Übertretungsquote auf der nördlichen Hügelstraße zwischen Jean-Monnet-Straße und Eschersheimer Landstraße bei nur 4,1% und in der Reinhardtstraße bei 5% und damit deutlich unter dem stadtweiten statistischen Mittelwert. Gleichwohl werden die Geschwindigkeitskontrollen in den genannten Bereichen weiter durchgeführt. Hinsichtlich der beklagten Rotlichtverstöße liegen nach Aussage der Landespolizei keine Erkenntnisse vor, dass die benannte Örtlichkeit als Unfallschwerpunkt einzustufen ist und damit unverzügliches Handeln notwendig wäre. Vor diesem Hintergrund und angesichts der damit verbundenen Kosten bittet der Magistrat um Verständnis, dass zunächst Standorte in das Rotlichtüberwachungsprogramm aufgenommen werden, die als Unfallträchtig bereits erkannt sind. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.03.2012, OM 1037