Zu schnelles Fahren (Rasen) auf der Hügelstraße und in der Reinhardstraße sowie Missachtung von Rotlichtphasen an der Kreuzung Hügelstraße / Grafenstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.07.2012, ST
1023
Betreff: Zu schnelles
Fahren (Rasen) auf der Hügelstraße und in der Reinhardstraße sowie Missachtung
von Rotlichtphasen an der Kreuzung Hügelstraße / Grafenstraße Die in der Anregung wiedergegebenen
Wahrnehmungen bezüglich der beobachteten Geschwindigkeitsübertretungen werden
durch die Messergebnisse nicht bestätigt. So liegt die Übertretungsquote auf
der nördlichen Hügelstraße zwischen Jean-Monnet-Straße und Eschersheimer
Landstraße bei nur 4,1% und in der Reinhardtstraße bei 5% und damit deutlich
unter dem stadtweiten statistischen Mittelwert. Gleichwohl werden die
Geschwindigkeitskontrollen in den genannten Bereichen weiter
durchgeführt. Hinsichtlich der beklagten Rotlichtverstöße liegen
nach Aussage der Landespolizei keine Erkenntnisse vor, dass die benannte
Örtlichkeit als Unfallschwerpunkt einzustufen ist und damit unverzügliches
Handeln notwendig wäre. Vor diesem Hintergrund und angesichts der damit
verbundenen Kosten bittet der Magistrat um Verständnis, dass zunächst Standorte
in das Rotlichtüberwachungsprogramm aufgenommen werden, die als Unfallträchtig
bereits erkannt sind. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 22.03.2012, OM 1037