Bekämpfung der Buchsbaumzünsler in öffentlichen Grünanlagen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 10.07.2015, ST 1022 Betreff: Bekämpfung der Buchsbaumzünsler in öffentlichen
Grünanlagen Der Buchsbaumzünsler ist unter den
Schmetterlingen ein Neozoon, d. h. eine Tierart, die sich seit ungefähr
2006 in Deutschland vermutlich als Folge von Handel mit befallenen
Pflanzen ausbreitet. Die Raupen dieses Schmetterlings fressen Buchsbäume soweit
ab, dass die ganze Pflanze absterben kann. Eine Dezimierung auf natürlichem
Wege, z. B. durch Fraßfeinde findet bisher kaum statt. Für Mensch und Tier sind
der Buchsbaumzünsler und seine Raupen nicht gesundheitsgefährdend. Dies vorausgeschickt nimmt der Magistrat wie folgt
Stellung: Eine Eindämmung des
Buchsbaumzünslers sowohl mit chemischen als auch mit umweltverträglichen
biologischen Mitteln wäre nur mit erheblichem Aufwand darstellbar. Der Einsatz derartiger Mittel müsste
mehrfach im Jahr wiederholt werden, da es je nach Witterungsverlauf zu
wiederholten Eiablagen auf den Wirtspflanzen kommt und keines der bisher
bekannten Mittel dauerhaft über eine Vegetationsperiode wirkt. Dieser Aufwand ist auf Dauer
finanziell und personell nicht leistbar. Der Magistrat beabsichtigt daher, nach und nach den
Buchsbaum durch Ilex crenata (Löffel-Ilex) zu ersetzen. Dieser Kleinstrauch
ähnelt in Blatt- und Wuchsform sehr stark dem Buchsbaum und wird daher häufig
auch als Buchs-Ilex benannt. Gleichzeitig wird der Magistrat die weitere
Entwicklung zu dieser Problematik verfolgen, da es in Fachkreisen erste, vage
Hinweise auf besondere Buchsbaum- sorten gibt, die möglicherweise vom Buchsbaumzünsler
geringer bis gar nicht befallen werden sollen. Wissenschaftliche Belege dazu
gibt es aktuell dazu jedoch noch nicht. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 28.05.2015, OM 4218