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Bekämpfung der Buchsbaumzünsler in öffentlichen Grünanlagen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2015, ST 1022 Betreff: Bekämpfung der Buchsbaumzünsler in öffentlichen Grünanlagen Der Buchsbaumzünsler ist unter den Schmetterlingen ein Neozoon, d. h. eine Tierart, die sich seit ungefähr 2006 in Deutschland vermutlich als Folge von Handel mit befallenen Pflanzen ausbreitet. Die Raupen dieses Schmetterlings fressen Buchsbäume soweit ab, dass die ganze Pflanze absterben kann. Eine Dezimierung auf natürlichem Wege, z. B. durch Fraßfeinde findet bisher kaum statt. Für Mensch und Tier sind der Buchsbaumzünsler und seine Raupen nicht gesundheitsgefährdend. Dies vorausgeschickt nimmt der Magistrat wie folgt Stellung: Eine Eindämmung des Buchsbaumzünslers sowohl mit chemischen als auch mit umweltverträglichen biologischen Mitteln wäre nur mit erheblichem Aufwand darstellbar. Der Einsatz derartiger Mittel müsste mehrfach im Jahr wiederholt werden, da es je nach Witterungsverlauf zu wiederholten Eiablagen auf den Wirtspflanzen kommt und keines der bisher bekannten Mittel dauerhaft über eine Vegetationsperiode wirkt. Dieser Aufwand ist auf Dauer finanziell und personell nicht leistbar. Der Magistrat beabsichtigt daher, nach und nach den Buchsbaum durch Ilex crenata (Löffel-Ilex) zu ersetzen. Dieser Kleinstrauch ähnelt in Blatt- und Wuchsform sehr stark dem Buchsbaum und wird daher häufig auch als Buchs-Ilex benannt. Gleichzeitig wird der Magistrat die weitere Entwicklung zu dieser Problematik verfolgen, da es in Fachkreisen erste, vage Hinweise auf besondere Buchsbaum- sorten gibt, die möglicherweise vom Buchsbaumzünsler geringer bis gar nicht befallen werden sollen. Wissenschaftliche Belege dazu gibt es aktuell dazu jedoch noch nicht. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.05.2015, OM 4218

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