Verkehrssicherheit in der Goldgrubenstraße erhöhen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2014, ST
1020
Betreff: Verkehrssicherheit
in der Goldgrubenstraße erhöhen Vorläufige Stellungnahme: Die Goldgruben- und die
Oswaltstraße befinden sich in einer Tempo-30-Zone. In diesen Zonen besteht
grundsätzlich die Vorfahrtsregelung rechts-vor-links, ohne dass es weiterer
Beschilderung, Markierung oder Hinweise bedarf. Derzeit liegen keine Daten aus
Geschwindigkeitskontrollen in der Goldgrubenstraße vor. Es wird jedoch eine
Langzeitmessung der Geschwindigkeit des Fahrverkehrs durchgeführt. Erst nach
Auswertung der Messergebnisse kann über weitere Maßnahmen entschieden
werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 05.06.2014, OM 3191