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Verkehrssicherheit in der Goldgrubenstraße erhöhen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2014, ST 1020

Betreff: Verkehrssicherheit in der Goldgrubenstraße erhöhen Vorläufige Stellungnahme: Die Goldgruben- und die Oswaltstraße befinden sich in einer Tempo-30-Zone. In diesen Zonen besteht grundsätzlich die Vorfahrtsregelung rechts-vor-links, ohne dass es weiterer Beschilderung, Markierung oder Hinweise bedarf. Derzeit liegen keine Daten aus Geschwindigkeitskontrollen in der Goldgrubenstraße vor. Es wird jedoch eine Langzeitmessung der Geschwindigkeit des Fahrverkehrs durchgeführt. Erst nach Auswertung der Messergebnisse kann über weitere Maßnahmen entschieden werden.

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