Illegales Linksabbiegen von der Farbenstraße in die Westenbergerstraße durch Installation von Leitschwellen mit Minibaken verhindern
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind nur dort anzuordnen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. An der in Rede stehenden Örtlichkeit wurde von 2017 bis 2023 nur ein Verkehrsunfall mit PKW-Beteiligung und leichtem Personenschaden polizeilich aufgenommen. Eine konkrete Gefahrenlage liegt nicht vor, die ein bauliches Eingreifen, welches u.a. unter Inanspruchnahme von Sonderrechten abbiegende Einsatzfahrzeuge behindern könnte, rechtfertigen würde. Vereinzeltem, vorsätzlichem Fehlverhalten einzelner Verkehrsteilnehmer:innen kann mit straßenverkehrsbehördlichen Mitteln nicht abgeholfen werden. Der Anregung wird seitens der Straßenverkehrsbehörde daher nicht entsprochen.