Überprüfung der Fußgängergrünzeit am Eschenheimer Tor
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Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2016, ST 101
Betreff: Überprüfung der Fußgängergrünzeit am Eschenheimer Tor Bei der Kreuzung am Eschenheimer Turm handelt es sich um einen besonders hochbelasteten Bereich. Hier ist es besonders schwierig, allen Verkehrsteilnehmern gerecht zu werden. Zu Fuß Gehende, die eine ampelgeregelte Kreuzung überqueren wollen, nehmen die Grünzeit häufig als zu kurz bemessen wahr. Die Grünzeiten werden jedoch nach den in ganz Deutschland einheitlich geltenden "Richtlinien für Lichtsignalanlagen" (RiLSA) bemessen. Danach wird die Zeit, die zu Fuß Gehenden zum Überqueren der Fahrbahn zur Verfügung steht, in Abhängigkeit von der Fahrbahnbreite, grundsätzlich gleich geregelt. Die Grünzeiten für zu Fuß Gehende werden nach den RiLSA so bemessen, dass Personen, die bei Beginn der Freigabezeit die Fahrbahn betreten, innerhalb dieser Freigabezeit mindestens die Hälfte der Fahrbahnbreite überschreiten können. Solange das Grünlicht leuchtet, darf die Fahrbahn vom Rand aus betreten werden. Zu Fuß Gehende, die sich beim Wechsel von Grün auf Rot bereits auf der Fahrbahn befinden, haben auch bei Rot noch ausreichend Zeit, die Fahrbahn gefahrlos zu verlassen.
Das Fußgängergrün hat somit die Funktion eines Startlichts. Es zeigt demnach nicht die Zeit an, in der die Straße überquert werden soll, sondern die Zeit, in der losgegangen werden soll, um die Straße sicher zu überqueren. Nach Ende dieser Freigabezeit wird die so genannte Fußgängerschutzzeit gestartet, d. h. eine Art Zwischenzeit, in der der Kfz-Verkehr noch kein Grün erhält. Die Dauer der Fußgängerschutzzeit wird durch die Länge der Fußgängerfurt bestimmt. Fahrzeuge, die die Fußgängerfurt überfahren wollen, erhalten in diesem Zeitraum keine Freigabe. Im Ergebnis können also zu Fuß Gehende die Fahrbahn stets sicher überqueren, selbst wenn sie erst in der letzten Sekunde der Grünzeit loslaufen. Die Fußgängerschutzzeit stellt sicher, dass die Fahrbahn von querendem Fußgängerverkehr frei ist, bevor der Kfz-Verkehr Grün erhalten kann. Im Bewusstsein, dass Qualität und Sicherheit des Zu-Fuß-Gehens ein hohes Gut darstellen, wird die Geschwindigkeit des Fußverkehrs in Frankfurt am Main (insbesondere mit Blick auf Kinder und ältere Menschen) stets mit 1,2 m/s, anstatt nach den RiLSA mit maximal zulässigen 1,5 m/s bemessen. Die Grünzeit an der vom Ortsbeirat angesprochenen Lichtsignalanlagen ist entsprechend den vorgenannten Eckwerten durchaus angemessen. Das sichere Überqueren des Überweges wird allen zu Fuß Gehenden gestattet, bevor die PKW Grün erhalten und starten können.