Kennzeichnung einer Vorfahrtsregelung an der Kreuzung: Alt-Hausen / Kleine Nelkenstraße
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Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2012, ST 101
Betreff: Kennzeichnung einer Vorfahrtsregelung an der Kreuzung: Alt-Hausen / Kleine Nelkenstraße Die Einmündung Alt Hausen / Kleine Nelkenstraße befindet sich in einer seit 1999 eingerichteten Tempo-30-Zone. Hier gilt die in diesen Zonen vorgesehene Rechts-vor-Links-Regelung, um eine Herabsetzung der Fahrtgeschwindigkeit zu erreichen. Ohne die Wahrnehmung der Bürgerinnen und Bürger in Abrede stellen zu wollen, handelt es sich bei der Örtlichkeit nicht um einen Unfallschwerpunkt, der es nach der Straßenverkehrs-Ordnung zulassen würde, in dem vom Ortsbeirat gewünschten Sinn zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen.