Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Überschwemmungen im Riederwald beseitigen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.08.2016, ST 1017 Betreff: Überschwemmungen im Riederwald beseitigen Die fachliche Prüfung des Amtes für Straßenbau und Erschließung (ASE) hat ergeben, dass die Fläche vor dem Bunker zum einen Teil auf privatem Grund und zum anderen Teil in der Zuständigkeit des Stadtschulamtes liegt, sodass Pflege und Instandhaltung der in Rede stehenden Fläche ebenfalls dem jeweiligen Eigentümer auferlegt ist. Unabhängig davon hat der Magistrat die FES beauftragt, die Sinkkästen am Platz vor dem Postgebäude zusätzlich außerhalb des Turnus zu reinigen, um schnelle Abhilfe zu schaffen. Die Überschwemmungen sind ursächlich auf die vermehrt auftretenden Starkregenanlässe und die damit einhergehende Überlastung der vorhandenen Kanäle zurückzuführen. Der Einsatz der im gesamten Stadtgebiet verbauten Sinkkästen orientiert sich an technischen, allgemein im Städtebau gültigen Eckdaten. Die Abstände der Straßenabläufe hängen von der zu entwässernden Fläche, vom Wasseranfall und von den Gefälleverhältnissen in der Straße ab. Das Einzugsgebiet eines Straßenablaufes beträgt höchstens 400 m2. In Straßen der Bauklassen SV, I, II, III und IV gemäß ER 1 soll der Abstand der Straßenabläufe 25 m, in Straßen der Bauklassen V und VI 35 m nicht überschreiten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.06.2016, OM 167

Verknüpfte Vorlagen