Überschwemmungen im Riederwald beseitigen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.08.2016, ST
1017
Betreff: Überschwemmungen
im Riederwald beseitigen Die fachliche Prüfung des Amtes
für Straßenbau und Erschließung (ASE) hat ergeben, dass die Fläche vor dem
Bunker zum einen Teil auf privatem Grund und zum anderen Teil in der
Zuständigkeit des Stadtschulamtes liegt, sodass Pflege und Instandhaltung der
in Rede stehenden Fläche ebenfalls dem jeweiligen Eigentümer auferlegt ist.
Unabhängig davon hat der Magistrat die FES beauftragt, die Sinkkästen am Platz
vor dem Postgebäude zusätzlich außerhalb des Turnus zu reinigen, um schnelle
Abhilfe zu schaffen. Die Überschwemmungen sind ursächlich auf die
vermehrt auftretenden Starkregenanlässe und die damit einhergehende Überlastung
der vorhandenen Kanäle zurückzuführen. Der Einsatz der im gesamten Stadtgebiet verbauten
Sinkkästen orientiert sich an technischen, allgemein im Städtebau gültigen
Eckdaten. Die Abstände der Straßenabläufe hängen von der zu entwässernden
Fläche, vom Wasseranfall und von den Gefälleverhältnissen in der Straße ab. Das
Einzugsgebiet eines Straßenablaufes beträgt höchstens 400 m2. In Straßen der
Bauklassen SV, I, II, III und IV gemäß ER 1 soll der Abstand der
Straßenabläufe 25 m, in Straßen der Bauklassen V und VI 35 m nicht
überschreiten.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 06.06.2016, OM 167