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Auskunftsersuchen zum untersagten Wiederaufbau des "Blauen Haus" in Niederrad

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Im Januar 2018 fiel das "Blaue Haus" einer Brandstiftung zum Opfer. Unter Würdigung der Tätigkeit des Vereins "Blaues Haus e. V." wurden die Planungen für einen Wiederaufbau aufgenommen. Im Zuge der Grundlagenermittlung stellte sich heraus, dass der Bestandsschutz abgelaufen und somit erloschen ist. Das Grundstück liegt im Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB) und im Landschaftsschutzgebiet Zone 1 sowie im Überschwemmungsgebiet. Voraussetzung für die baurechtliche Genehmigung zum Wiederaufbau ist die Zulässigkeit nach § 35 BauGB. Diese kann im Einzelfall erteilt werden, wenn ein Nutzungskonzept vorgelegt wird, dass an den Standort gebunden ist. Vor diesem Hintergrund wurde ein von dem Verein "Blaues Haus e. V." entwickeltes und mit dem Amt für Bau und Immobilien abgestimmtes Nutzungskonzept den Genehmigungsbehörden vorgelegt. Eine mögliche Privilegierung sieht man dort jedoch nicht. Insofern sind die Bemühungen für den Wiederaufbau des "Blauen Hauses" gescheitert.

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