Schwanheim: Rad- und Fußweg Geisenheimer Straße Richtung Höchster Weg
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Stellungnahme des Magistrats vom 06.06.2017, ST 1015
Betreff: Schwanheim: Rad- und Fußweg Geisenheimer Straße Richtung Höchster Weg Der genannte Geh- und Radweg unterschreitet mit ca. 1,50 m nutzbarer Breite deutlich die in den einschlägigen Regelwerken empfohlene Mindestbreite von 2,50 m zuzüglich notwendiger Sicherheitsräume. Der Magistrat befürwortet daher die Anregung des Ortsbeirates, die ca. 1,00 m breite Hecke zwischen dem Geh-/Radweg und der Schutzplanke entlang des Schwanheimer Ufers soweit wie möglich zurückzuschneiden bzw. ganz zu entfernen. Die frei gewordene Fläche wäre dann zu befestigen. Der Magistrat strebt an, diese Maßnahme bis Ende August 2017 abzuschließen.