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Fußgängerüberweg Riederspießstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Nach Durchführung der Verkehrszählung kann mitgeteilt werden, dass die nach den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ) erforderlichen Verkehrsstärken nicht erreicht werden. Das Verkehrsaufkommen ist sehr niedrig. Eine Gefahrensituation für querende zu Fuß Gehende und per Rad fahrende lässt sich hieraus nicht ableiten. Für die Verbindung zum Ostpark ist eine Querung der Straße nicht notwendig. Die Einrichtung eines Fußgängerüberweges muss daher abgelehnt werden. Andere "geeignete Markierungen" sieht die Straßenverkehrs-Ordnung nicht vor.

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