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Passivsammler zur Luftqualitätsüberwachung im Ortsbezirk 11

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

In der Stellungnahme vom 24.01.2020, ST 131, (www.stvv.frankfurt.de/download/ST_131_2020.pdf) zur OM 5316 begründet der Magistrat, warum er zusätzliche Messungen mittels Passivsammler im Ortsbezirk 11 derzeit nicht weiterverfolgen wird. Diese Begründung hat weiterhin Gültigkeit. Zudem hat der Magistrat bereits Mittel zum Betrieb von Passivsammlern bereitgestellt, sodass diese auch bei Änderung der Sachlage kurzfristig in Absprache mit dem zuständigen Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie installiert werden können.