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Verkehrsüberwachung verbessern

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2014, ST 1007

Betreff: Verkehrsüberwachung verbessern Die vorliegende Anregung beschreibt eine Situation, die in der Tat eine Missachtung des § 30 Absatz 1 Straßenverkehrs-Ordnung darstellt, welche gleichwohl durch die grundsätzlich nur für den ruhenden Verkehr zuständigen Bediensteten der Verkehrssicherheit im Straßenverkehrsamt nicht geahndet werden kann. Der Magistrat hat deshalb die Anregung der für den fließenden Verkehr originär zuständigen Landespolizei zur Kenntnis gebracht und darum gebeten, gerade die Berliner Straße in den Abendstunden und an Wochenenden, stärker in den Focus der Überwachung zu nehmen. Ergänzend weist der Magistrat jedoch darauf hin, dass die Zulassungsbestimmungen für Motorräder deren Auspuffanlagen einen Geräuschpegel, nämlich 81 dB(A) erlauben, der vergleichbar ist mit schweren Lastkraftwagen.

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