Liegenschaft Blauländchenstraße für Kinderbetreuung nutzen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 02.07.2012, ST 1005
Betreff: Liegenschaft Blauländchenstraße für Kinderbetreuung nutzen Die allgemeine Entwicklung der Kinder- und Schülerzahlen in Frankfurt am Main, auch im Stadtteil Zeilsheim, bedingen die weitere Nutzung der Liegenschaft Blauländchenstraße zu schulischen Zwecken. Die Liegenschaft Blauländchenstraße wurde als Sonderbau errichtet und wird von der Erweiterten Schulischen Betreuung genutzt. Die Bedarfe für Kindereinrichtungen im Stadtteil Zeilsheim sind bekannt. Das Stadtschulamt ist in ständigem Prozess Möglichkeiten zu prüfen, die einen höheren Versorgungsgrad erschließen.