Musikhochschule am Kulturcampus: Zurückweisung der Stellungnahme ST 382 und Vorstellung der Pläne vor Ort
Stellungnahme des Magistrats
Die Planungen zum Kulturcampus wurden dem OBR 2 am 06.05.2025 in einem Sondertermin im Planungsdezernat vorgestellt und erläutert. Der Magistrat hält an den Festsetzungen des Bebauungsplans B 569 Senckenberganlage/ Bockenheimer Landstraße sowie an den mit der Stadtgesellschaft intensiv in Planungswerkstätten erarbeiteten und in einem Konsensplan verankerten Planungszielen fest. a) Die neben dem Bockenheimer Depot heute nicht versiegelte trapezförmige Fläche ist im Bebauungsplan B 569 als Sondergebiet Kultur/ Wissenschaft festgesetzt. Dies bedeutet, dass diese Fläche entsprechend den Festsetzungen bebaut werden soll. Die derzeitige Planung des Landes Hessen sieht dort eine Mensanutzung im EG und Studentenwohnen in den Obergeschossen vor. b) Der Ausgleich für die Versiegelung dieser Fläche ist bereits auf der Ebene der Bebauungsplanerstellung abgearbeitet worden. In diesem Plangebietsbereich können südlich der Bockenheimer Landstraße durch die Festsetzung öffentlicher Grünfläche - Parkanlage - heute bebaute Flächen entsiegelt werden. Dadurch wird die heute im Blockinnenbereich liegende öffentliche Grünfläche nach Osten erweitert und künftig an die neue Jügelstraße anschließen.