Brunnen auf dem Baugrundstück Speierlingweg 1-3
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Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2014, ST 1004
Betreff: Brunnen auf dem Baugrundstück Speierlingweg 1-3 Zum gegenwärtigen Zeitpunkt liegt dem Magistrat kein Bauantrag für die Liegenschaft vor. Dementsprechend kann keine verbindliche Aussage zu der Art bzw. dem Fortgang des Verfahrens getroffen werden. Aufgrund der bisherigen Bauberatungen ist derzeit davon auszugehen, dass das Bauvorhaben nach § 57 der Hessischen Bauordnung (HBO) im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren zu prüfen ist. In diesem Fall obliegt die Prüfung des Baugrundes einschließlich der Grundwasserverhältnisse dem Bauherrn. Der Nachweis der Standsicherheit wäre aufgrund der besonderen Verhältnisse des Baugrundes durch einen Nachweisberechtigten für Standsicherheit zu erstellen und müsste durch einen Sachverständigen für Standsicherheit überprüft werden (Vier-Augen-Prinzip). Dieser Nachweis muss dem Magistrat vor Baubeginn vorgelegt werden. Durch dieses in der HBO vorgeschriebene Verfahren ist sichergestellt, dass die notwendigen Belange geprüft und erforderliche Maßnahmen zur Sicherung ergriffen werden.