Brunnen auf dem Baugrundstück Speierlingweg 1-3
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2014, ST
1004
Betreff: Brunnen auf dem
Baugrundstück Speierlingweg 1-3 Zum gegenwärtigen Zeitpunkt liegt
dem Magistrat kein Bauantrag für die Liegenschaft vor. Dementsprechend
kann keine verbindliche Aussage zu der Art bzw. dem Fortgang des Verfahrens
getroffen werden. Aufgrund der bisherigen Bauberatungen
ist derzeit davon auszugehen, dass das Bauvorhaben nach § 57 der Hessischen
Bauordnung (HBO) im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren zu prüfen ist. In
diesem Fall obliegt die Prüfung des Baugrundes einschließlich der
Grundwasserverhältnisse dem Bauherrn. Der Nachweis der Standsicherheit wäre
aufgrund der besonderen Verhältnisse des Baugrundes durch einen
Nachweisberechtigten für Standsicherheit zu erstellen und müsste durch einen
Sachverständigen für Standsicherheit überprüft werden (Vier-Augen-Prinzip).
Dieser Nachweis muss dem Magistrat vor Baubeginn vorgelegt werden. Durch dieses in der HBO
vorgeschriebene Verfahren ist sichergestellt, dass die notwendigen Belange
geprüft und erforderliche Maßnahmen zur Sicherung ergriffen werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 06.05.2014, OM 3076