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Neues Wohnen in der Breiten Gasse

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 01.08.2016, ST 1001

Betreff: Neues Wohnen in der Breiten Gasse Zu 1: Es gibt einen Bauvorbescheid vom 23.05.2016. Zu 2.: Es handelt sich um die Errichtung eines Gebäudekomplexes mit vier Wohn- und Geschäftshäusern mit 150 Wohneinheiten. Zu 3.: In den vier Wohn- und Geschäftshäusern sind 9 Läden, 8 Schank- und Speisewirtschaften und einem Beherbergungsbetrieb mit 296 Gastbetten geplant. Zu 4.: Gemäß Bebauungsplan wird eine max. Traufhöhe von 19 m und entlang der Lange Straße von 22 m festgesetzt. Über den festgesetzten Traufhöhen ist höchstens ein Dachgeschoss bzw. ein Staffelgeschoss als Nichtvollgeschoss zulässig. Zu 5.: Östlich der Breiten Gasse befindet sich eine als Kulturdenkmal nach § 2 (1) des Hessischen Denkmalschutzgesetzes ausgewiesene Kelleranlage. Vor dem Hintergrund der geplanten Neubebauung des Areals erfolgten daher in der Vergangenheit bereits zahlreiche Abstimmungsgespräche mit den Denkmalbehörden zum Umgang mit diesem in der Innenstadt einzigartigen Kulturdenkmal. Aufgrund massiver baukonstruktiv und bauphysikalisch bedingter Schäden in weiten Teilen der Kelleranlage wurde seitens der Denkmalbehörden auf Grundlage entsprechender Gutachten die Möglichkeit eines Teilabbruchs in Aussicht gestellt. Dies erfolgte u. a. unter der Bedingung, dass ein Teilbereich im nördlichen Abschnitt der Kelleranlage erhalten und saniert wird. Zu 6.: Eine Wohnungsbauförderung ist bislang nicht beantragt worden. Zu 7.: Quer durch das Quartier ist der Straßenraum der "Grünen Gasse" geplant. Hier werden Maßnahmen zur Begrünung vorgesehen. Des Weiteren ist eine Grünfläche an der Allerheiligenstraße geplant. Der im Bebauungsplan festgesetzte Baum wird in die Grünfläche integriert. Zu 8.: Die im Bebauungsplan als zu erhaltende Bäume sind zu erhalten und durch 5 weitere zu ergänzen. Zusätzlich ist ein Quartiersplatz an der Ecke Breite Gasse / Albusstraße geplant. Zur Aufwertung des Quartiers soll die derzeit noch als Parkplatz genutzte Fläche zum Quartiersplatz umgestaltet werden. Der Platz soll durch Erhalt der Bäume und Neupflanzungen stadtklimatisch aufgewertet werden. Geplant ist die temporäre Nutzung für Urban Gardening. Zu 9.: Der Magistrat ist bemüht, Genossenschaften Baumöglichkeiten zu bieten. Da sich die Grundstücke an der Breiten Gasse jedoch nicht im Eigentum der Stadt befinden, kann der Magistrat lediglich den Bauherren den Hinweis auf das Interesse der Genossenschaft geben.

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