Der benötigte Wasseranschluss "Am Wendelsgarten"
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Stellungnahme des Magistrats vom 02.07.2012, ST 1000
Betreff: Der benötigte Wasseranschluss "Am Wendelsgarten" Im Erbbauvertrag vom 15.04.2010 wurde mit der Bauherrschaft folgende Verpflichtung vereinbart: "Der Erbbauberechtigte verpflichtet sich, auf eigene Kosten für den auf dem benachbarten Grundstück stattfindenden Wochenmarkt einen Wasseranschluss herzustellen." Die Baugenehmigung für das Neubauvorhaben wurde im August 2011 erteilt. Die Erstellung des Wasseranschlusses ist als Auflage in der Baugenehmigung enthalten und wird entsprechend kontrolliert. Der Erbbauberechtigte ist verpflichtet, das Bauvorhaben innerhalb von zwei Jahren nach Erteilung der Baugenehmigung zu erstellen. Mit dem Bauvorhaben wurde noch nicht begonnen.