Der benötigte Wasseranschluss "Am Wendelsgarten"
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
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A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.07.2012, ST
1000
Betreff: Der benötigte
Wasseranschluss "Am Wendelsgarten" Im Erbbauvertrag vom 15.04.2010 wurde
mit der Bauherrschaft folgende Verpflichtung vereinbart: "Der Erbbauberechtigte verpflichtet sich, auf
eigene Kosten für den auf dem benachbarten Grundstück stattfindenden
Wochenmarkt einen Wasseranschluss herzustellen." Die Baugenehmigung für das Neubauvorhaben wurde im
August 2011 erteilt. Die Erstellung des Wasseranschlusses ist als Auflage in
der Baugenehmigung enthalten und wird entsprechend kontrolliert. Der
Erbbauberechtigte ist verpflichtet, das Bauvorhaben innerhalb von zwei Jahren
nach Erteilung der Baugenehmigung zu erstellen. Mit dem Bauvorhaben wurde noch nicht begonnen.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 13.03.2012, OM 959