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Aufstellen einer mobiler Tempotafel in Höhe der Kindertagesstätten an der Hauptstraße AltErlenbach

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.02.2012, OM 899 entstanden aus Vorlage: OF 60/13 vom 31.01.2012 Betreff: Aufstellen einer mobiler Tempotafel in Höhe der Kindertagesstätten an der Hauptstraße Alt-Erlenbach Der Magistrat wird gebeten, in der Hauptstraße Alt-Erlenbach zwischen den beiden Kindertagesstätten "Erlenburg" (Alt-Erlenbach 50) und "Wiesenwichtel" (Alt-Erlenbach 65) eine mobile Tempotafel aufzustellen. Begründung: Die Hauptstraße Alt-Erlenbach ist die zentrale Verkehrsader in Nieder-Erlenbach. Sie ist ab Alt-Erlenbach 38 (Volksbank) in Richtung Niedereschbacher Straße breit ausgebaut und der Verkehr kann frei fließen. Nicht wenige Kraftfahrer lassen ihrer Erleichterung, den engen Ortskern passiert zu haben, freien Lauf und geben auf der langen geraden Strecke mehr Gas, als die in ganz Nieder-Erlenbach geltende Tempo-30-Zone eigentlich zulässt. Etwa 200 Meter vom Ortskern entfernt liegen zwei Kindertagesstätten, die direkt an der Hauptstraße liegen. Eine dritte Kindertagesstätte in unmittelbarer Nachbarschaft zu den beiden bestehenden ist in Planung. Die Kinder sind mit Eltern oder Betreuern und Betreuerinnen ganztags entlang der Straße zu beobachten. Nicht selten sind Auto- oder Busfahrer zu schnell, um für am Zebrastreifen stehende Kinder anzuhalten. Um die Kinder zu schützen, ist es notwendig, die Kraftfahrer, insbesondere in diesem Streckenabschnitt, auf die Einhaltung der Tempo-30-Zone Nieder-Erlenbachs aufmerksam zu machen. Da es ausgesprochen positive Erfahrungen mit der verkehrsberuhigenden Wirkung von mobilen Tempotafeln gibt, wären sie ideal geeignet, die Selbstkontrolle von Einwohnern wie Besuchern zu fördern und zur Einhaltung der Tempo-30-Zone Nieder-Erlenbachs anzuregen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.06.2012, ST 872 Stellungnahme des Magistrats vom 03.12.2012, ST 1836 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2013, ST 779 Beratung im Ortsbeirat: 13 Aktenzeichen: 32 1