Aufstellen einer mobiler Tempotafel in Höhe der Kindertagesstätten an der Hauptstraße AltErlenbach
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 14.02.2012, OM
899 entstanden aus Vorlage:
OF 60/13 vom
31.01.2012 Betreff: Aufstellen einer mobiler Tempotafel in Höhe
der Kindertagesstätten an der Hauptstraße Alt-Erlenbach
Der
Magistrat wird gebeten, in der Hauptstraße Alt-Erlenbach zwischen den beiden
Kindertagesstätten "Erlenburg" (Alt-Erlenbach 50) und "Wiesenwichtel"
(Alt-Erlenbach 65) eine mobile Tempotafel aufzustellen. Begründung: Die Hauptstraße Alt-Erlenbach ist die zentrale
Verkehrsader in Nieder-Erlenbach. Sie ist ab Alt-Erlenbach 38 (Volksbank) in
Richtung Niedereschbacher Straße breit ausgebaut und der Verkehr kann frei
fließen. Nicht wenige Kraftfahrer lassen ihrer Erleichterung, den engen
Ortskern passiert zu haben, freien Lauf und geben auf der langen geraden
Strecke mehr Gas, als die in ganz Nieder-Erlenbach geltende Tempo-30-Zone
eigentlich zulässt. Etwa 200 Meter vom Ortskern entfernt liegen zwei
Kindertagesstätten, die direkt an der Hauptstraße liegen. Eine dritte
Kindertagesstätte in unmittelbarer Nachbarschaft zu den beiden bestehenden ist
in Planung. Die Kinder sind mit Eltern oder Betreuern und Betreuerinnen
ganztags entlang der Straße zu beobachten. Nicht selten sind Auto- oder
Busfahrer zu schnell, um für am Zebrastreifen stehende Kinder anzuhalten. Um
die Kinder zu schützen, ist es notwendig, die Kraftfahrer, insbesondere in
diesem Streckenabschnitt, auf die Einhaltung der Tempo-30-Zone
Nieder-Erlenbachs aufmerksam zu machen. Da es ausgesprochen positive Erfahrungen mit der
verkehrsberuhigenden Wirkung von mobilen Tempotafeln gibt, wären sie ideal
geeignet, die Selbstkontrolle von Einwohnern wie Besuchern zu fördern und zur
Einhaltung der Tempo-30-Zone Nieder-Erlenbachs anzuregen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 13
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 04.06.2012, ST 872
Stellungnahme des
Magistrats vom 03.12.2012, ST 1836
Stellungnahme des
Magistrats vom 03.06.2013, ST 779
Beratung im Ortsbeirat: 13 Aktenzeichen: 32 1