Grundschule Kalbach - Energiesparen
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 04.11.2016, OM
893 entstanden aus
Vorlage: OF 87/12 vom
20.10.2016 Betreff: Grundschule Kalbach - Energiesparen
Vorgang: OM 2157/13 OBR 12; ST 1033/13; OM 2722/13
OBR 12; ST 253/14 Der Magistrat wird gebeten, die Schaltung der
Beleuchtung in der Grundschule Kalbach und auf den Wegen zwischen den
Baukörpern durch Helligkeitssensoren in Verbindung mit Bewegungsmeldern so zu
programmieren, dass diese unter Berücksichtigung von
Öffnungszeiten und Ferien möglichst sinnvoll und ökologisch erfolgt. Begründung: Im nunmehr fünften Betriebsjahr ist festzustellen,
dass die Beleuchtung nicht einem modernen, neu errichteten Schulgebäude
entspricht. Diese fehlgeschaltete Beleuchtung
entspricht nicht aktueller Energieeffizienz und stellt eine Form der
Energieverschwendung und der Lichtverschmutzung dar. Dies läuft dem Konzept der Energieeinsparung der
Stadt Frankfurt am Main eines öffentlichen Gebäudes zuwider. Die Energieeinsparung erfolgt auch, um gegenüber den
Bürgerinnen und Bürgern Kalbachs zu verdeutlichen, dass bei städtischen
Gebäuden beispielhaft im Bereich des Energieverbrauchs gehandelt wird. Laut Stellungnahme vom 17.02.2014, ST 253,
unterstützt der Magistrat das Energiesparen an städtischen Schulen in
Zusammenarbeit mit der Abteilung Energiemanagement des Hochbauamtes. Weiterhin
prüft die Abteilung Energiemanagement des Hochbauamtes, "ob eine zentrale
Lichtsteuerung in ein anderes bestehendes Steuerungssystem der Schule
eingebunden werden kann". Somit ist nunmehr auch im Hinblick auf die
Stellungnahme vom 08.07.2013, ST 1033, das Abschalten "der unnötigen
Beleuchtung" umzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 12
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 19.04.2013, OM 2157
Stellungnahme des
Magistrats vom 08.07.2013, ST 1033
Anregung an den
Magistrat vom 29.11.2013, OM 2722
Stellungnahme des
Magistrats vom 17.02.2014, ST 253
Stellungnahme des
Magistrats vom 13.02.2017, ST 347
Aktenzeichen: 40 31