Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Grundschule Kalbach - Energiesparen

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2016, OM 893 entstanden aus Vorlage: OF 87/12 vom 20.10.2016 Betreff: Grundschule Kalbach - Energiesparen Vorgang: OM 2157/13 OBR 12; ST 1033/13; OM 2722/13 OBR 12; ST 253/14 Der Magistrat wird gebeten, die Schaltung der Beleuchtung in der Grundschule Kalbach und auf den Wegen zwischen den Baukörpern durch Helligkeitssensoren in Verbindung mit Bewegungsmeldern so zu programmieren, dass diese unter Berücksichtigung von Öffnungszeiten und Ferien möglichst sinnvoll und ökologisch erfolgt. Begründung: Im nunmehr fünften Betriebsjahr ist festzustellen, dass die Beleuchtung nicht einem modernen, neu errichteten Schulgebäude entspricht. Diese fehlgeschaltete Beleuchtung entspricht nicht aktueller Energieeffizienz und stellt eine Form der Energieverschwendung und der Lichtverschmutzung dar. Dies läuft dem Konzept der Energieeinsparung der Stadt Frankfurt am Main eines öffentlichen Gebäudes zuwider. Die Energieeinsparung erfolgt auch, um gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern Kalbachs zu verdeutlichen, dass bei städtischen Gebäuden beispielhaft im Bereich des Energieverbrauchs gehandelt wird. Laut Stellungnahme vom 17.02.2014, ST 253, unterstützt der Magistrat das Energiesparen an städtischen Schulen in Zusammenarbeit mit der Abteilung Energiemanagement des Hochbauamtes. Weiterhin prüft die Abteilung Energiemanagement des Hochbauamtes, "ob eine zentrale Lichtsteuerung in ein anderes bestehendes Steuerungssystem der Schule eingebunden werden kann". Somit ist nunmehr auch im Hinblick auf die Stellungnahme vom 08.07.2013, ST 1033, das Abschalten "der unnötigen Beleuchtung" umzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.04.2013, OM 2157 Stellungnahme des Magistrats vom 08.07.2013, ST 1033 Anregung an den Magistrat vom 29.11.2013, OM 2722 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2014, ST 253 Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2017, ST 347 Aktenzeichen: 40 31