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Verkehrsberuhigung Erlenstraße

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.05.2011, OM 88 entstanden aus Vorlage: OF 12/2 vom 11.05.2011 Betreff: Verkehrsberuhigung Erlenstraße Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung der Erlenstraße umzusetzen: 1. Aufstellen mobiler Geräte zur Messung. 2. Anzeige der gefahrenen Geschwindigkeiten nahe der Kindertagesstätte St. Antonius in der Erlenstraße. Begründung: Schon seit einigen Monaten ist die Verkehrssituation für die Kinder der Kindertagesstätte St. Antonius (Bettinastraße/Ecke Erlenstraße) unbefriedigend. Im Kindergarten und Hort sind derzeit rund 130 Kinder. Es besteht eine erhebliche Gefährdungssituation für die Kinder. In der Woche vom 14.04.2010 bis 21.04.2010 fanden Zählungen und Messungen des Straßenverkehrsamtes in der Erlenstraße statt. Die Auswertung wurde von einem Mitglied des Ortsbeirates, einem Mitglied des Elternbeirates der Kindertagesstätte St. Antonius, in Anwesenheit des Straßenverkehrsamtes am 24.11.2010 in Augenschein genommen. In der betreffenden Woche wurden insgesamt über 17.000 Fahrzeuge gezählt, von denen 70% mit einer Geschwindigkeit von 30 km/h oder weniger und 26% mit einer nicht bußgeldfähigen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit gemessen wurden. 4% der Fahrzeugführer (also insgesamt 680) hätten demnach einen Bußgeldbescheid erhalten. In dem Gespräch am 24.11.2010 wurde vereinbart, den Einsatz einer oder mehrerer mobiler Geräte in der Erlenstraße zu prüfen und das Aufstellen solcher Geräte in Abstimmung mit anderen Behörden anzustreben. Trotz zahlreicher Anrufe im Straßenverkehrsamt und mehrerer E-Mails ist seit fast einem halben Jahr nichts geschehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2011, ST 1104 Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2012, ST 1151 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 2 am 24.10.2011, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1