Verkehrsberuhigung Erlenstraße
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 30.05.2011, OM
88 entstanden aus Vorlage:
OF 12/2 vom 11.05.2011
Betreff: Verkehrsberuhigung Erlenstraße
Der
Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung der
Erlenstraße umzusetzen: 1. Aufstellen mobiler Geräte zur Messung. 2. Anzeige der gefahrenen Geschwindigkeiten nahe der
Kindertagesstätte St. Antonius in der Erlenstraße. Begründung: Schon seit einigen Monaten ist die Verkehrssituation
für die Kinder der Kindertagesstätte St. Antonius (Bettinastraße/Ecke
Erlenstraße) unbefriedigend. Im Kindergarten und Hort sind derzeit rund 130
Kinder. Es besteht eine erhebliche Gefährdungssituation für die Kinder. In der Woche vom 14.04.2010 bis 21.04.2010 fanden
Zählungen und Messungen des Straßenverkehrsamtes in der Erlenstraße statt. Die
Auswertung wurde von einem Mitglied des Ortsbeirates, einem Mitglied des
Elternbeirates der Kindertagesstätte St. Antonius, in Anwesenheit des
Straßenverkehrsamtes am 24.11.2010 in Augenschein genommen. In der betreffenden Woche wurden insgesamt über
17.000 Fahrzeuge gezählt, von denen 70% mit einer Geschwindigkeit von 30 km/h
oder weniger und 26% mit einer nicht bußgeldfähigen Überschreitung der
zulässigen Höchstgeschwindigkeit gemessen wurden. 4% der Fahrzeugführer (also
insgesamt 680) hätten demnach einen Bußgeldbescheid erhalten. In dem Gespräch am 24.11.2010 wurde vereinbart, den
Einsatz einer oder mehrerer mobiler Geräte in der Erlenstraße zu prüfen und das
Aufstellen solcher Geräte in Abstimmung mit anderen Behörden anzustreben. Trotz
zahlreicher Anrufe im Straßenverkehrsamt und mehrerer E-Mails ist seit fast
einem halben Jahr nichts geschehen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 2
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 28.10.2011, ST 1104
Stellungnahme des
Magistrats vom 06.08.2012, ST 1151
Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 2
am 24.10.2011, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat
zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.
Aktenzeichen: 32 1