Versetzung eines Andreaskreuzes im Interesse der Niederurseler Landwirtschaft
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 26.01.2012, OM
847 entstanden aus Vorlage:
OF 113/8 vom
08.01.2012 Betreff: Versetzung eines Andreaskreuzes im Interesse
der Niederurseler Landwirtschaft Der Magistrat wird gebeten,
über die VGF zu veranlassen, das direkt an dem sogenannten Katharinenbrückchen
angebrachte Andreaskreuz so zu versetzen, dass die Niederurseler Landwirte die
Stadtbahnquerung am Ende des Krautgartenweges auch mit Traktoren und
angehängten Gitterwagen problemlos passieren können, um zu den Erntezeiten die
dort bewirtschafteten Felder im Umkreis der Untermühle erreichen zu können. Zur
Erläuterung des Sachverhaltes an Ort und Stelle wird der Magistrat gebeten,
einen Ortstermin mit dem Ortsbauernverband Niederursel zu veranlassen. Begründung: Die Niederurseler Erwerbsbauern bewirtschaften die
nur über das örtliche Katharinenbrückchen erreichbaren Felder zwischen
Urselbach und Krautgartenweg/ Stadtbahnstrecke U 3/U 8/U 9. Zur
alljährlichen Heuernte im Juni/Juli bzw. zur Grummeternte Ende August/Anfang
September ist eine häufige Vorfahrt mit den sogenannten Gitterwagen
erforderlich, um das Erntegut abtransportieren zu können. Die erfreulicherweise
zur Sicherheit der Fußgänger und Radfahrer am Brückchen angebrachte
Lichtsignalanlage der Stadtbahnquerung ist allerdings so eng montiert, dass ein
Einschwenken für die landwirtschaftlichen Nutzfahrzeuge nur noch sehr
umständlich möglich ist. Die Gitterwagen haben eine maximale Breite von 2,85
Metern. Um zu den Feldern zu gelangen, müssen die Fahrzeugführer aus Richtung
Krautgartenweg zunächst die Stadtbahn queren, umgehend wenden, um dann fast im
rechten Winkel auf das Brückchen gelangen zu können. Da der Abstand zwischen
den beiden Andreaskreuzen direkt am Brückchen lediglich 3,95 Meter
beträgt, ist ein kompliziertes Manöver mit den Gitterwagen auf dem Gleisbett
erforderlich, dass zwischen zwei Rotphasen nicht immer zu schaffen ist. Dies
führt zu gefahrvollen Situationen, die zu vermeiden wären, wenn das
Andreaskreuz auf der Ostseite des Brückchens etwas versetzt würde. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 8
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 23.03.2012, ST 480
Aktenzeichen: 66 7