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Parkanordnung untere Berger Straße

Vorlagentyp: OM Ortsbeirat 3

Anregung

Der Magistrat wird gebeten, auf der unteren Berger Straße im Rahmen der vom Ortsbeirat 3 erbetenen Änderung der Parkanordnung eine einheitliche Parkregelung einzuführen. Die Regelung soll analog der Bevorrechtigung auf Parkraum in den umliegenden, bereits umgestellten Parkzonen erfolgen, d. h. das Parken ist generell kostenpflichtig mit Ausnahmen für Anwohner der dortigen Parkzone mit Parkausweis. Flächen der Außengastronomie auf Parkplätzen sollten zukünftig lediglich auf der westlichen Seite der unteren Berger Straße genehmigt werden, wenn dafür im Gegenzug der Fußweg komplett frei gehalten wird. Flächen der Außengastronomie auf Parkplätzen müssen jedes Jahr zum Berger Straßenfest geräumt werden.

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