Barrierefreiheit Frankenallee/Rebstöcker Straße
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 04.10.2016, OM
623 entstanden aus
Vorlage: OF 111/1 vom
11.09.2016 Betreff: Barrierefreiheit Frankenallee/Rebstöcker Straße
Der Magistrat wird gebeten, die Fußgängerwege an der
Kreuzung Frankenallee/Rebstöcker Straße barrierefrei einzurichten. Das meint im Einzelnen folgende Maßnahmen: 1. Der Poller am Grünstreifen der Frankenallee (auf
Höhe der Hausnummer 273) wird weiter an den Rand versetzt, damit der
Fußgängerweg auch mit Rollstuhl oder Kinderwagen passiert werden kann. Außerdem
soll ein weiterer Poller am Rande des Weges angebracht werden, sodass links und
rechts je ein Poller steht. Der Poller steht derzeit direkt an der Absenkung im
Weg (siehe Abbildung 1); 2. Da derselbe abgesenkte Fußgängerweg auf der
Straße endet, ohne eine Möglichkeit barrierefrei weiterzukommen, soll eine
komplementäre Absenkung auch auf dem Gehweg der Frankenallee (stadteinwärts,
auf Höhe der Hausnummer 273) geschaffen werden. Dazu soll die davor befindliche
Sperrfläche bis zur Höhe der Überquerung erweitert und durch Poller abgesichert
werden, damit der Weg nicht durch parkende Fahrzeuge versperrt werden kann
(siehe Abbildung 2); 3. Der Höhenabstand zwischen der Fahrbahn der
Frankenallee und dem Fußgängerweg soll durch geeignete Maßnahmen abgeflacht
werden, da dieser an der Stelle des Fußgängerüberwegs vor dem Haus Frankenallee
Nr. 230 zu groß und die "Auffahrt" daher zu steil ist
(siehe Abbildung 3). Begründung: Die Überquerung der Frankenallee auf der Höhe der
Rebstöcker Straße gestaltet sich für bewegungseingeschränkte Personen (z. B.
Personen mit Rollatoren oder Rollstühlen) schwierig. Die Überquerung ist jedoch stark frequentiert, da
sie vielfach als Weg zur Straßenbahnhaltestelle "Rebstöcker Straße" genutzt
wird. Die Schaffung von Barrierefreiheit ist folglich an dieser Stelle zu
priorisieren. Anlage 1 (ca. 80 KB) Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 1
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 13.01.2017, ST 103