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Barrierefreiheit Frankenallee/Rebstöcker Straße

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.10.2016, OM 623 entstanden aus Vorlage: OF 111/1 vom 11.09.2016 Betreff: Barrierefreiheit Frankenallee/Rebstöcker Straße Der Magistrat wird gebeten, die Fußgängerwege an der Kreuzung Frankenallee/Rebstöcker Straße barrierefrei einzurichten. Das meint im Einzelnen folgende Maßnahmen: 1. Der Poller am Grünstreifen der Frankenallee (auf Höhe der Hausnummer 273) wird weiter an den Rand versetzt, damit der Fußgängerweg auch mit Rollstuhl oder Kinderwagen passiert werden kann. Außerdem soll ein weiterer Poller am Rande des Weges angebracht werden, sodass links und rechts je ein Poller steht. Der Poller steht derzeit direkt an der Absenkung im Weg (siehe Abbildung 1); 2. Da derselbe abgesenkte Fußgängerweg auf der Straße endet, ohne eine Möglichkeit barrierefrei weiterzukommen, soll eine komplementäre Absenkung auch auf dem Gehweg der Frankenallee (stadteinwärts, auf Höhe der Hausnummer 273) geschaffen werden. Dazu soll die davor befindliche Sperrfläche bis zur Höhe der Überquerung erweitert und durch Poller abgesichert werden, damit der Weg nicht durch parkende Fahrzeuge versperrt werden kann (siehe Abbildung 2); 3. Der Höhenabstand zwischen der Fahrbahn der Frankenallee und dem Fußgängerweg soll durch geeignete Maßnahmen abgeflacht werden, da dieser an der Stelle des Fußgängerüberwegs vor dem Haus Frankenallee Nr. 230 zu groß und die "Auffahrt" daher zu steil ist (siehe Abbildung 3). Begründung: Die Überquerung der Frankenallee auf der Höhe der Rebstöcker Straße gestaltet sich für bewegungseingeschränkte Personen (z. B. Personen mit Rollatoren oder Rollstühlen) schwierig. Die Überquerung ist jedoch stark frequentiert, da sie vielfach als Weg zur Straßenbahnhaltestelle "Rebstöcker Straße" genutzt wird. Die Schaffung von Barrierefreiheit ist folglich an dieser Stelle zu priorisieren. Anlage 1 (ca. 80 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST 103