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Mainkai im Sommer II

Vorlagentyp: OM Ortsbeirat 1

Anregung

Der Magistrat wird daher gebeten, auf die Schausteller und Gastronomen des Mainfestes zuzugehen und ihnen Sondergenehmigungen für den Mainkai im Zeitraum vom 26. Juni bis 30. August 2020 anzubieten. Die Genehmigungen sollen für einzelne Betreiber wochenweise erteilt werden. Durch eine stets geringe Anzahl an Ständen entsteht nicht der Charakter eines Volksfestes, einer Großveranstaltung. Trotzdem können dadurch viele Betreiber ihren Stand für eine gewisse Zeit aufbauen. Große Abstände zwischen den einzelnen Ständen können und müssen dabei immer eingehalten werden, außerdem sind natürlich die entsprechenden Hygienevorschriften zu berücksichtigen. Weiter soll der Magistrat darauf achten, dass Lärm, wie beispielsweise laute Musik, möglichst vermieden wird.